Der Personalrat vertritt als Gremium die Interessen und damit verbunden die personellen Angelegenheiten der Kolleginnen und Kollegen des Märkischen Kreises. Die unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten und Beteiligungs- und Informationsrechte richten sich nach diversen Regelungen, insbesondere des Landespersonalvertretungsgesetzes.
Der Personalrat informiert einerseits über Arbeits-und Tarifrechtliche Bestimmungen, Gesetze und Vorschriften und überwacht andererseits, ob diese eingehalten und korrekt angewandt werden. Er nimmt z.B. an Einstellungsgesprächen teil, ist beim Abschluss von Dienstvereinbarungen beteiligt und ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter.
Die Größe und Zusammensetzung des Gremiums ist gesetzlich geregelt. Beim Märkischen Kreis besteht er aus zehn Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Tariflich Beschäftigten und drei Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Beamten. Der Personalrat wird jeweils für vier Jahre gewählt, die jetzige Wahlperiode endet mit Ablauf des 30.06.2024.
Die weiteren Mitglieder des Personalrates sind:
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Frau Bank – Fachdienst (FD) Recht/Kommunalaufsicht
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Frau Becker – FD Kultur
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Frau Biastoch – Bürgerbüro Iserlohn
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Herr Frevel – FD Personal
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Frau Handke – FD Kultur
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Frau Menzebach – FD Brand- und Bevölkerungsschutz
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Frau Schönenberg – FD Soziale Dienste (Pflegekinderdienst)
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Frau Rüsche
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Frau Wolzenburg – FD Kultur