Die Abfallwirtschaftssatzung richtet sich an die kreisangehörigen Kommunen und an den Zweckverband für Abfallbeseitigung und an Selbstanlieferer. Die Satzung enthält unter anderem die abfallwirtschaftlichen Festlegungen aus dem Abfallwirtschaftskonzept, sie regelt die Getrennthaltungspflicht von Abfällen und weist im Positivkatalog die zu überlassenden Abfälle bestimmten Entsorgungsanlagen zu.
Für das Einsammeln und Transportieren sind in Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden zuständig. Sie erlassen daher eigene Satzungen.