Der Märkische Kreis unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes tätig sind.
Gefördert werden auch Angebote der Jugendarbeit in der Zielsetzung des § 11 SGB VIII für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Freizeit, Jugend, Jugendliche, AWO, Caritas, Jugendförderung, Ferien, Ferienfreizeit, Veranstaltung, Zuschuss, Jugendverband, Jugendverbände, Eigenanteil, Jugendamt
Richtlinien des Jugendamtes zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten
Der Märkische Kreis unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes tätig sind.
Gefördert werden auch Angebote der Jugendarbeit in der Zielsetzung des § 11 SGB VIII für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2013