Der Märkische Kreis unterhält als Träger des Rettungsdienstes eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Feuerschutz und die Hilfeleistung zusammengefasst ist. Für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle als Rettungsleitstelle werden Gebühren erhoben.
Rettungsdienstes, Kreisleitstelle, Leitstelle, Feuerschutz, Hilfeleistung, Rettungsleitstelle
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Leitstelle
Der Märkische Kreis unterhält als Träger des Rettungsdienstes eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Feuerschutz und die Hilfeleistung zusammengefasst ist. Für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle als Rettungsleitstelle werden Gebühren erhoben.
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Zuletzt aktualisiert am: 11.05.2022