Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert. Die Gleichstellungsbeauftragte des Märkischen Kreises hat den Auftrag, die Verwaltung bei der Umsetzung dieses Gebots zu unterstützen. Dabei soll die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert und Benachteiligungen von Frauen sollen abgebaut werden.
Ziele der Gleichstellungsarbeit
- Eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft
- Gleiche Chancen der beruflichen Entwicklung
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen
Aufgaben der Gleichstellungsstelle
- Beteiligung bei Maßnahmen und Vorhaben der Verwaltung die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, das sind zum Beispiel soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen
- Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Frauenförderplans
- Beratung in Gleichstellungsfragen
- Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen
- Unterstützung von Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte
- Unterstützung von Frauen und Männern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz, beim Wiedereinstieg nach der Familienphase und bei beruflicher Weiterentwicklung
- Beratung und Unterstützung bei Mobbing und sexueller Belästigung
- Durchführung von Veranstaltungen zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen (Frauen-) Organisationen
- Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis
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Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert. Die Gleichstellungsbeauftragte des Märkischen Kreises hat den Auftrag, die Verwaltung bei der Umsetzung dieses Gebots zu unterstützen. Dabei soll die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert und Benachteiligungen von Frauen sollen abgebaut werden.
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Ziele der Gleichstellungsarbeit
- Eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft
- Gleiche Chancen der beruflichen Entwicklung
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen
Aufgaben der Gleichstellungsstelle
- Beteiligung bei Maßnahmen und Vorhaben der Verwaltung die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, das sind zum Beispiel soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen
- Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Frauenförderplans
- Beratung in Gleichstellungsfragen
- Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen
- Unterstützung von Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte
- Unterstützung von Frauen und Männern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz, beim Wiedereinstieg nach der Familienphase und bei beruflicher Weiterentwicklung
- Beratung und Unterstützung bei Mobbing und sexueller Belästigung
- Durchführung von Veranstaltungen zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen (Frauen-) Organisationen
- Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis
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Zuletzt aktualisiert am: 25.11.2020