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Frau Renate Hopperdizel
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Gleichstellungsbeauftragte
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
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Raum: 37
Beruf und Familie , Gleichstellungsgebot, Benachteiligung, geschlechtsspezifisch, Rollenbild, Frauenförderplan, Familienphase, Mobbing, Sexuelle Belästigung, Landesgleichstellungsgesetz, Grundgesetz, Kreisordnung, Wiedereinstieg, Vereinbarkeit, Familie, Beruf, berufliche Entwicklung, Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsstelle

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert. Die Gleichstellungsbeauftragte des Märkischen Kreises hat den Auftrag, die Verwaltung bei der Umsetzung dieses Gebots zu unterstützen. Dabei soll die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert und Benachteiligungen von Frauen sollen abgebaut werden.

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Zuletzt aktualisiert am: 25.11.2020