Mitarbeitersuche

Ansprechpartner

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Es werden Gebühren erhoben für besondere Verwaltungsleistungen, die vom Gebührenpflichtigen beantragt worden sind oder die ihn unmittelbar begünstigen, und für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen, die überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dienen.

Details einblenden

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 16.08.2013