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FD 54 - Jugendförderung und Kinderbetreuung
Kreishaus Lüdenscheid
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Richtlinien des Märkischen Kreises über Geldleistungen für Tagespflege

Geldleistungen für Tagespflege nach § 23 SGB VIII werden nur solchen Personen gewährt, die Inhaber einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII und § 4 KiBiz sind oder für die eine solche Erlaubnis auf Grund gesetzlicher Regelungen nicht erforderlich ist.

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Zuletzt aktualisiert am: 02.11.2015