Für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen der Bioabfallentsorgung (öffentliche Einrichtung) erhebt der Märkische Kreis Gebühren von den in § 2 bezeichneten Gebührenpflichtigen.
Abfallwirtschaftssatzung, Müllentsorgung, Bioabfall, grüne tonne,
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Bioabfallentsorgung im Märkischen Kreis
Für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen der Bioabfallentsorgung (öffentliche Einrichtung) erhebt der Märkische Kreis Gebühren von den in § 2 bezeichneten Gebührenpflichtigen.
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Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2014