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Ansprechpartner

Frau Stübner-Koslowski
02351 / 966-6324
02351 966886324
s.stuebner-koslowski@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Stübner-Koslowski

Zuständigkeit:
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 335
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Frau Moschner
02351 / 966-6323
02351 966886324
s.moschner@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit:
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 336
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Herr Seibel
02351 / 966-6505
m.seibel@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit:
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 333
Frau Kathrin Schulte
02351 / 966-6486
02351 966886486
k.schulte@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit:
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 334
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Karten, Plan, Pläne, Katasteramt, Raumbezogene Informationen, Stadtplan, Stadtpläne, , Streckenliste, Streckenverwaltung

Jagdbezirke

Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Coronabedingungen

Aktuelle Hinweise und Empfehlungen (Stand 12.01.2021)

Anträge auf Prüfung der Dringlichkeit bei der Durchführung von Veranstaltungen zur Jagdausübung sind nur im Rahmen der in den oben aufgeführten Erlassen genannten Bedingungen zulässig. Anträge sind formlos und ausschließlich per E-Mail an

jagd+fischerei@maerkischer-kreis.de

zu richten.

 

Folgende Informationen sind im Antrag aufzuführen:

- Kontaktdaten Jagdleiter/in

- Kontaktdaten beteiligter Jäger/innen

- Ort der Veranstaltung (Stadt/Gemeinde + Jagdrevier)

- Zeitraum der Veranstaltung (von bis)

- Begründung der dringenden Erforderlichkeit der Veranstaltung

 

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per E-Mail. Bei einer Genehmigung der Veranstaltung empfiehlt es sich, das örtliche Ordnungsamt vor Beginn der Veranstaltung über die Jagdausübung zu informieren.

Verkehrslenkende Maßnahmen bei Gemeinschaftsjagden

  • Anträge auf verkehrslenkende Maßnahmen für eine Bewegungsjagd sind zu begründen und mind. 6 Wochen vor dem Jagdtermin bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu stellen. Weiter ist dem Antrag eine Karte mit den betroffenen Revieren beizufügen.
  • Die Verkehrsbehörde beteiligt neben dem Straßenbaulastträger die Polizei und die Untere Jagdbehörde.
  • Die Jagd ist grundsätzlich von der Straße weg durchzuführen. Eine Vollsperrung ist nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen möglich.
  • An den angrenzenden Straßen sind Warnschilder „Jagdbetrieb“ aufzustellen und soweit sinnvoll/erforderlich Warnposten einzusetzen.

Die entsprechenden Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier.

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Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 07.02.2023