Nach Hilfebewilligung werden die Kosten direkt mit dem Träger der Jugendhilfemaßnahme abgerechnet. Die Jugendhilfemaßnahmen können sowohl in ambulanter (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe u.a.) als auch in stationärer Form (z.B. Heimunterbringung, Familienpflege u.a.) geleistet werden. Bei stationären Maßnahmen werden Kostenbeiträge erhoben. Die Heranziehung zu den Kosten richtet sich nach dem SGB VIII und der Kostenbeitragsverordnung. Außerdem werden Erstattungsansprüche gegen Dritte (z.B. Kindergeld, Waisenrenten, BAföG) zur Deckung der Kosten geltend gemacht.
Die Beantragung von Hilfe zur Erziehung setzt eine pädagogische Notwendigkeit voraus, daher bildet der Fachdienst "Soziale Dienste" (FD 55) die erste Anlaufstelle für Hilfesuchende aus den Städten und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.