Der BFD wird in der Regel für eine Dauer von 12 Monaten geleistet; mindestens jedoch für 6 Monate und höchstens für 24 Monate. Die Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden und der Jahresurlaub 26 Tage. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, können sich wöchentlich für mindestens 20 Stunden verpflichten, je nach Absprache. Es besteht für alle Freiwilligen eine Teilnahmepflicht an den gesetzlich vorgeschriebenen Seminaren (25 Tage bei einer 12-monatigen Dienstzeit).
Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes können Personen sein, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Der Märkische Kreis gewährt monatlich ein Taschengeld in Höhe von 330,00 €, unentgeltliche Mittagsverpflegung sowie einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 50,00 €. Bei einer Teilzeittätigkeit verringern sich die Leistungen entsprechend. Die Freiwilligen sind während ihrer Tätigkeit im BFD sozialversichert. Für die Dauer des BFD bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.
An den zwei Förderschulen gibt es folgende Einsatzschwerpunkte:
1. "Pflege und/ oder Betreuung":
- Betreuungsaufgaben in allen Bereichen des schulischen Lebens
- Speiseversorgung
- Körperpflege
2. „technische oder vergleichbare Dienste" außerhalb der Unterrichtszeiten:
- Hilfstätigkeiten im Hausmeisterwesen sowie gärtnerische Hilfstätigkeiten
- Hilfstätigkeiten in der Verwaltung
- Kraftfahrdienste (reine Sachtransporte)
Weitere Informationen:
Schule An der Höh, Bonhoefferstraße 15, 58511 Lüdenscheid,
Ansprechpartner: Herr Dahlmann;
Carl-Sonnenschein-Schule, Gertrudisstraße 10 b, 58640 Iserlohn,
Ansprechpartnerin: Frau Hülsmann (Tel.: 02371/ 9791-0).