Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die Infektionskrankheit unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest. Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt. Enge Kontaktpersonen, wie Familienmitglieder, Intimpartner, Freunde, Banknachbarn in der Schule, medizinisches Personal, im Kindergarten usw, sollten auf jeden Fall eine rechtzeitige Antibiotikumprophylax(sinnvoll bis zum 10.Tag nach letztem Kontakt) bekommen.