Der Märkische Kreis berät und überwacht alle Einrichtungen, in denen Senioren oder Menschen mit Behinderungen betreut werden.
Zu den Einrichtungen gehören z.B. Pflegeheime, Wohnheime und Behinderteneinrichtungen. Die Einrichtungen werden jährlich besucht.
Die Beratung umfasst auch
- die abschließende Beurteilung von Neu-, Um- und Anbauplänen hinsichtlich hygienebeeinträchtigender Wirkungen, die von der Planung ausgehen können durch Stellungnahmen
- die Mitwirkungen bei Stellungnahmen zu genehmigungspflichtigen Anlagen
- die Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen
- die Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen.
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Gesundheit - Hygieneberatung und - überwachung von Pflegeeinrichtungen
Der Märkische Kreis berät und überwacht alle Einrichtungen, in denen Senioren oder Menschen mit Behinderungen betreut werden.
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Zu den Einrichtungen gehören z.B. Pflegeheime, Wohnheime und Behinderteneinrichtungen. Die Einrichtungen werden jährlich besucht.
Die Beratung umfasst auch
- die abschließende Beurteilung von Neu-, Um- und Anbauplänen hinsichtlich hygienebeeinträchtigender Wirkungen, die von der Planung ausgehen können durch Stellungnahmen
- die Mitwirkungen bei Stellungnahmen zu genehmigungspflichtigen Anlagen
- die Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen
- die Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen.
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Zuletzt aktualisiert am: 27.04.2023