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Herr Dickhoff
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Zuständigkeit:
SG 741 - Infektiologie und Amtsärzte
Kreishaus I Altena
Bismarckstraße 15
58762 Altena
Raum: 007
übertragbare Krankheiten, Meldepflicht, Lebensmittelvergiftung, Durchfall, Salmonellen, EHEC, Noroviren, Magen-Darmgrippe, Erbrechen, Campylobacter, Yersinien, Rotaviren, Adenoviren, Typhus, Paratyphus, Shigellenruhr,

Gesundheit - bakterielle und virale Gastroenteritis

Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung einer akuten infektiösen Gastroenteritis vom Arzt entgegen, wenn eine Person betroffen ist, die im Lebensmittelbereich tätig ist. Eine Meldung erfolgt auch, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten bei denen ein Zusammenhang besteht.
Jeder labordiagnostische Nachweis ist dem Gesundheitsamt zu melden.

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Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022