Zu den weiteren Pflichten des Amtsapothekers gehört es, Daten über den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung zu erheben bzw. das hierüber zur Verfügung stehende Material zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Grundlage über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie"). Er soll auch bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.
Der Amtsapotheker ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, für Apothekerinnen und Apotheker sowie für Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel, sowie andere Gefahrstoffe abgeben.
Er gibt Hilfestellung bei Rechtsfragen, nimmt Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klärt über gefährliche Arzneimittel ("Wundermittel") auf. Er gibt Verbrauchern und Einzelhändlern Auskunft über die Eigenschaften gefährlicher Stoffe, über ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen.