Im Bereich der Denkmalpflege nimmt der Märkische Kreis jedes Jahr am Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen teil und fördert - sofern Landesmittel bereit gestellt werden - kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen nach § 35 des Denkmalschutzgesetzes - DSchG NRW.
Denkmaleigentümer können beim Märkischen Kreis Zuschüsse für kleine Denkmalpflegemaßnahmen, sogenannte Pauschalmittel beantragen. Der Antrag kann elektronisch gestellt werden oder über die Untere Denkmalbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde weitergeleitet werden.
Darüber hinaus ist der Märkische Kreis als Obere Denkmalbehörde zuständig für die Erteilung von Genehmigungen nach § 13 DSchG NRW zur Ausgrabung und Bergung von Bodendenkmälern. Hierzu gehört auch die Genehmigung zum Einsatz von Metalldetektoren zum Zweck der Suche nach beweglichen Bodendenkmälern.