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Frau Großpietsch
02351 / 966-6813
02351 966886813
r.grosspietsch@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Großpietsch

Zuständigkeit:
SG 461 - Bauaufsicht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 507a
Herr Schöttler
02351 / 966-6817
m.schoettler@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Schöttler

Zuständigkeit:
SG 461 - Bauaufsicht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 507a
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Denkmal, Bodendenkmal, Kulturdenkmal, Denkmalpflege, Sanierung, Ausgrabung, Grabungserlaubnis, Archäologie

Obere Denkmalbehörde

Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) sind die Unteren Denkmalbehörden zuständig. Untere Denkmalbehörden sind die Gemeinden. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Unterschutzstellung von Denkmälern und das Führen der Denkmallisten. Bei diesen Aufgaben beraten die Kreise die Unteren Denkmalbehörden.

Die unmittelbaren Aufgabenbereiche der Kreise als Obere Denkmalbehörden erstrecken sich auf die Förderung der Denkmalpflege, die Genehmigung von Denkmalbereichssatzungen, die von den Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises aufgestellt werden, und die Erteilung von Grabungserlaubnissen.

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Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Zahl der Förderanträge und der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Zuletzt aktualisiert am: 12.02.2020