Liegenschaftsvermessungen (auch unter den Begriffen Katastervermessungen, Grundstücksvermessungen, Fortführungsvermessungen geführt) dienen der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen. Sie werden von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*innen und der Katasterbehörde durchgeführt.
Liegenschaftsvermessungen umfassen insbesondere
- Teilungsvermessungen zur Aufteilung von Grundstücken.
- Grenzvermessungen zur Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen.
- Gebäudeeinmessungen u. a. zur Erfüllung der Einmessungspflicht nach dem Vermessungs- und Katastergesetz.