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Herr Handge
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Zuständigkeit:
SG 311 - EU/Türkei
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 021a
Briten, Brexit, Britische Staatsangehörige, Großbritannien, Austritt

Ausländer - Britische Staatsangehörige / Brexit

Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Austrittsabkommen

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Einreisebestimmungen Vereinigtes Königreich

Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist seit dem 01.10.2021 für Unionsbürger und deutsche Staatsangehörige im Regelfall nur noch mit einem gültigen biometrischen Reisepass möglich. Für Personen, die dem sogenannten Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien unterliegen, gilt darüber hinaus, dass auch allein ein gültiger Personalausweis als Einreisedokument genügt.

Zum privilegierten Personenkreis gehören somit nicht alle Bürger, sondern ausschließlich Deutsche und Unionsbürger, die am 31.12.2020 in Großbritannien

  • gelebt haben,
  • Grenzgänger dorthin waren, oder
  • dort ein Daueraufenthaltsrecht haben.

Natürlich haben die Begünstigten weiterhin die Wahl, ob sie mit einem gültigen Reisepass oder dem nationalen Personalausweis in das Vereinigte Königreich einreisen möchten.
Weitergehende Reiseinformationen hinsichtlich Großbritannien befinden sich auch auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Zuletzt aktualisiert am: 09.11.2021