Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass.
Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Approbation als Arzt oder Apotheker
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst
- Offizierslaufbahn bei Bundeswehr
- Beantragung bestimmter Rentenzahlungen