Jeder Pferdehalter ist verpflichtet, seine Pferdehaltung oder seinen Betrieb bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Änderungen in der Haltung sowie die Aufgabe der Haltung sind der Tierseuchenkasse ebenso anzuzeigen.
Der Veterinärdienst bestätigt die Gesundheit der Pferde und ihre Transportfähigkeit.
Des weiteren wird die Zulassung des Transportunternehmens überprüft.
Beauftragte Stelle des Landes NRW für Equidenpässe und Transponder:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf
Fax: 02581 – 6362540