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Frau Anja Quambusch-Bröer
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Nachricht an Frau Anja Quambusch-Bröer

Zuständigkeit:
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 043
Herr Dr. Trappe
02351 / 966-6550
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j.trappe@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Dr. Trappe

Zuständigkeit:
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 062
Seuchenfreiheit, Bescheinigung, Wandern mit Bienen, Bienen, Veterinärwesen, Veterinäramt,amtsärztliche Bescheinigung,Seuchenfreiheit,Bescheinigung,Wandern mit Bienen,Bienen,Standortwechsel,Verbringen,Schwärmen,Haltung,Meldebogen,Antrag,Faulbrut
Seuchenfreiheit, Bescheinigung, Wandern mit Bienen, Bienen,

Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Bienen

Faulbrut-Sperrbezirk Lüdenscheid

In einem Bienenstand in Lüdenscheid ist die ansteckende Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ amtlich festgestellt worden. Um den befallenen Bienenstand wurde ein Sperrbezirk im Radius von einem Kilometer festgelegt.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 13. Mai 2022 in Kraft.

Link: 12.05.2022 - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nr. 19 Nachtrag



Faulbrut-Sperrbezirk Herscheid – aufgehoben

Nach Erlöschen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen wurde der für die Gemeinde Herscheid geltende Sperrbezirk mittels Allgemeinverfügung vom 28.10.2022 mit Wirkung vom 29.10.2022 aufgehoben.

Link: 04.08.2021 - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nr. 43 Nachtrag


Die Amerikanische Faulbrut tritt landesweit immer wieder auf. Die Krankheit wird durch den bakteriellen Erreger „Paenibacillus larvae“ verursacht. Er wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Der Erreger vermehrt sich ausschließlich in der Bienenbrut und tötet den gesamten Nachwuchs, so dass das Bienenvolk überaltert und schließlich abstirbt. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut.
Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker entweder per Kunstschwarmverfahren saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.

Für Menschen ist die Faulbrut ungefährlich.
Honig kann unbedenklich verzehrt werden.

Für alle Bienenhalter in den Faulbrut-Sperrbezirken gelten bis zur Aufhebung der jeweiligen Allgemeinverfügung folgende Anordnungen:

  • Es ist verboten, bewegliche Bienenstände von ihren Standorten abzutransportieren und lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte aus den Bienenständen zu entfernen. Ebenfalls unzulässig ist es, Bienen in den Sperrbezirk zu bringen.
  • Jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, ist verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt in Lüdenscheid – möglichst mittels des hierfür vorgesehen Meldebogens - anzuzeigen.
  • Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.


Bescheinigungen über die Seuchenfreiheit bei Bienenvölkern und Entgegennahme der jährlichen Bestandsmeldungen.

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Notwendige Unterlagen

Voraussetzung für den Erhalt der amtsärztlichen Bescheinigung:

  • klinische Untersuchung und Probennahme durch einen anerkannten Bienensachverständigen
  • negativer Untersuchungsbefund einer Futterkranzprobe

Kosten

10,00€

Formulare & Broschüren 

Pressemeldung

Zuletzt aktualisiert am: 08.11.2022