Schafe und Ziegen sind mittels zweier gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder dass Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
Ohrmarken erhalten Sie beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51