Für den nachträglichen Einbau einer netzunabhängigen Stromausfallüberwachung in einer Kleinkläranlage ist eine Genehmigung erforderlich. Der Märkische Kreis bearbeitet den Antrag und ist für die Abnahme der fertiggestellten Stromausfallüberwachung verantwortlich.
Durch den nachträglichen Einbau einer netzunabhängigen Stromausfallüberwachung kann das Wartungsintervall von den im gültigen wasserrechtlichen Bescheid festgelegten 4 Monaten auf 6 Monate ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist dann bei jeder Wartung die Beprobung auf den Parameter CSB durchzuführen.
Abwasser, Schmutzwasser, Einleitung, Gülle
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Kleinkläranlage - Nachrüstung einer netzunabhängigen Stromausfallüberwachung
Für den nachträglichen Einbau einer netzunabhängigen Stromausfallüberwachung in einer Kleinkläranlage ist eine Genehmigung erforderlich. Der Märkische Kreis bearbeitet den Antrag und ist für die Abnahme der fertiggestellten Stromausfallüberwachung verantwortlich.
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Durch den nachträglichen Einbau einer netzunabhängigen Stromausfallüberwachung kann das Wartungsintervall von den im gültigen wasserrechtlichen Bescheid festgelegten 4 Monaten auf 6 Monate ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist dann bei jeder Wartung die Beprobung auf den Parameter CSB durchzuführen.
Notwendige Unterlagen
- Formloser Änderungsantrag durch den Bescheidinhaber zum gültigen wasserrechtlichen Bescheid (Unterlagen 3fache)
- Schriftliche Stellungnahme des Herstellers der Abwasserbehandlungsanlage, dass nach dem Einbau der netzunabhängigen Stromausfallüberwachung die Abwasserbehandlungsanlage gänzlich der derzeit gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die Abwasserbehandlungsanlage genügt
- Gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Abwasserbehandlungsanlage
Kosten
Änderungsbescheid - 20 €
Überwachungstermin vor Ort durch die Untere Wasserbehörde im Sinne einer „Abnahme“ - 60 €
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 13.10.2022