Mitarbeitersuche

Ansprechpartner

Frau Hinzmann
02351 / 966-6381
n.hinzmann@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Hinzmann

Zuständigkeit:
SG 442 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 309
Abfallsammler, Abfallbeförderer, Transportgenehmigungsverordnung, Überwachung, Erlaubnisverfahren, Transportgenehmigung, abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, Abfallrecht, Abfallentsorgung, Fachkunde, Sachkunde, Entsorgungsfachbetrieb, Beförderung gefährlicher Güter, Giftmüll, Sonderabfalltransport, Umwelt

Abfalltransport nicht gefährlicher Abfälle - Anzeige für wirtschaftliche Unternehmen

Der Transport „nicht gefährlicher Abfälle“ muss nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz angezeigt werden. Das gilt auch, wenn der Abfalltransport im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen erfolgt, also als „Nebenleistung“ zur eigentlichen Tätigkeit. Die Anzeige nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Märkischen Kreises entgegen.

Details einblenden

Notwendige Unterlagen

  • Anzeigeformular

Das Formular bitte in zweifacher Ausfertigung an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde senden

Märkischer Kreis
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Fachdienst 44
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Anzeigen nach § 53 KrWG können auch auf elektronischem Wege eingereicht werden. Für eine Anzeige ist keine qualifizierte Signatur erforderlich.

Kosten

Die Entgegennahme und Bestätigung der Anzeige (oder Änderungen) kostet 50 €.

Bearbeitungsdauer

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt die Anzeige umgehend schriftlich.

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022