Mitarbeitersuche

Ansprechpartner

Frau Hinzmann
02351 / 966-6381
02351 966886381
n.hinzmann@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Hinzmann

Zuständigkeit:
SG 442 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 309
Abfallsammler, Abfallbeförderer, Transportgenehmigungsverordnung, Überwachung, Erlaubnisverfahren, Transportgenehmigung, abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, Abfallrecht, Abfallentsorgung, Fachkunde, Sachkunde, Entsorgungsfachbetrieb, Beförderung gefährlicher Güter, Giftmüll, Sonderabfalltransport, Umwelt

Abfalltransport gefährlicher Abfälle – Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen "gefährliche Abfälle" gewerbsmäßig nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde transportiert werden; zuständig ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Märkischen Kreises.

Details einblenden

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister, sofern eine Eintragung erfolgt ist
  • firmenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9), sofern es sich bei dem Unternehmen um eine juristische Person oder Personenvereinigung handelt
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer auf die jeweilige Tätigkeit bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, sofern solche Versicherungen vorhanden sind
  • Nachweis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Sammlern und Beförderern von Abfällen, die gefährliche Abfälle auf öffentlichen Straßen befördern

Es wird außerdem empfohlen vorab zu klären, welche weiteren Unterlagen benötigt werden. Erlaubnisse nach § 54 KrWG können auch auf elektronischem Wege beantragt werden.

Kosten

Die Gebühr ist abhängig vom Arbeitsaufwand, der Anzahl der beantragten Abfallarten, der Laufzeit der Genehmigung und des Einsammlungsgebietes: 250,- bis 5.000 Euro.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller Unterlagen ca. 10 Werktage.

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022