Erlass einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis bei Veranstaltungen, die Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum haben und für die gem. § 29 StVO eine Erlaubnis beantragt werden muss.
Veranstaltungen wie Radrennen, Stadtläufe, Märkte und andere, die den öffentlichen Strassenraum in Anspruch nehmen und verkehrslenkende Maßnahmen erfordern, bedürfen einer Erlaubnis.
Der Märkische Kreis bearbeitet die Anträge federführend. Er beteiligt andere Behörden wie beispielsweise Strassenbaulastträger, die Polizei und das örtliche Ordnungsamt. Wenn es erforderlich ist, finden Ortstermine und gemeinsame Besprechungen aller Beteiligten statt.
Bei Veranstaltungen, die erstmalig durchgeführt werden, besteht ein hoher Bearbeitungsaufwand. Die Anträge sollten daher mindestens drei Monate vor der Veranstaltung gestellt werden.
Motorsport-Veranstaltungen, Radrennen, Laufveranstaltungen, Stadtlauf, Straßenfest, Markt, Märkte, Umzüge, Umzug, Laternenumzug, Schützenumzug, Prozessionen, Schützenfest, Verkehrsbeschilderung, Verkehrsumleitung, Umleitung, Kirmes, Strassenkaffee, Straßenkaffee, Wettrennen,
motorssport-veransstaltungen, motorsoprt-veranstaltungen, motorzport-veranztaltungen, motorsport-verantsaltungen, motorsport-veeranstaltungeen, motorsport-veraanstaaltungen, mootoorspoort-veranstaltungen, motorsport-veranstaltuungen, motorrsporrt-verranstaltungen, mottorsportt-veransttalttungen, motorspport-veranstaltungen, motorsport-veranstaltunggen, motorsport-veranstalltungen, motorsport-vveranstaltungen, motorsport-verannstaltunngenn, mmotorsport-veranstaltungen, motorsport-veramstaltumgem, notorsport-veranstaltungen, motorsport-veranstaltnugen, otorsport-veranstaltungen, motorsport-veranstaltunge, radreenneen, raadrennen, rradrrennen, raddrennen, radrenen, radrennnnenn, radremmem, adrennen, radrenne, laufveransstaltungen, laufveranztaltungen, luafveranstaltungen, laufverantsaltungen, laufveeranstaltungeen, laaufveraanstaaltungen, lauufveranstaltuungen, laufverranstaltungen, laufveransttalttungen, lauffveranstaltungen, laufveranstaltunggen, llaufveranstalltungen, laufvveranstaltungen, laufverannstaltunngenn, laufveramstaltumgem, laufveranstaltnugen, lauphveranstaltungen, aufveranstaltungen, laufveranstaltunge, sstadtlauf, ztadtlauf, stadtluaf, tsadtlauf, staadtlaauf, stadtlauuf, sttadttlauf, staddtlauf, stadtlauff, stadtllauf, stadtlauph, tadtlauf, stadtlau, sstraßenfesst, strassenfest, ztraßenfezt, tsraßenfets, straßeenfeest, straaßenfest, strraßenfest, sttraßenfestt, straßenffest, straßennfest, straßemfest, straßenphest, traßenfest, straßenfes, märckte, märcte, märktee, märrkte, märktte, märkkte, mmärkte, närkte, ärkte, märkt, umsüge, umzügee, uumzüge, umzzüge, umzügge, ummzüge, unzüge, mzüge, umzüg, umsug, uumzuug, umzzug, umzugg, ummzug, unzug, mzug, umzu, laternenumsug, lateerneenumzug, laaternenumzug, laternenuumzuug, laterrnenumzug, latternenumzug, laternenumzzug, laternenumzugg, llaternenumzug, laternnennumzug, laternenummzug, latermemumzug, laternenunzug, laterneunmzug, aternenumzug, laternenumzu, sschützenumzug, skhützenumzug, schütsenumsug, zchützenumzug, schüztenumzug, shcützenumzug, schützeenumzug, schützenuumzuug, schüttzenumzug, schützzenumzzug, schützenumzugg, schhützenumzug, scchützenumzug, schützennumzug, schützenummzug, schützemumzug, schützenunzug, schützeunmzug, chützenumzug, schützenumzu, prozessssionen, prozesionen, prozeßionen, prosessionen, prozezzionen, prozessoinen, prozeessioneen, prozessiionen, proozessioonen, prrozessionen, prozzessionen, pprozessionen, prozessionnenn, prozessiomem, rozessionen, prozessione
Öffentlicher Verkehrsraum - Veranstaltungen
Erlass einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis bei Veranstaltungen, die Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum haben und für die gem. § 29 StVO eine Erlaubnis beantragt werden muss.
Details einblenden
Veranstaltungen wie Radrennen, Stadtläufe, Märkte und andere, die den öffentlichen Strassenraum in Anspruch nehmen und verkehrslenkende Maßnahmen erfordern, bedürfen einer Erlaubnis.
Der Märkische Kreis bearbeitet die Anträge federführend. Er beteiligt andere Behörden wie beispielsweise Strassenbaulastträger, die Polizei und das örtliche Ordnungsamt. Wenn es erforderlich ist, finden Ortstermine und gemeinsame Besprechungen aller Beteiligten statt.
Bei Veranstaltungen, die erstmalig durchgeführt werden, besteht ein hoher Bearbeitungsaufwand. Die Anträge sollten daher mindestens drei Monate vor der Veranstaltung gestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Anlage 2 zum Antrag - Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über ihre Bereitschaft, Versicherungsschutz zu gewähren
- Anlage 3 zum Antrag - Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- weitere Unterlagen je nach Art der Veranstaltung
Kosten
Die Grundgebühr beträgt 10,20,- €. Je nach Aufwand und Zeitrahmen
maximaler Gebührensatz 767,-€
Bearbeitungsdauer
- Bei Erstveranstaltungen mindestens 3 Monate
- Bei Wiederholungsveranstaltungen mindestens 18 Werktage
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 01.08.2022