99108002000000
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Fahrverbot - Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
ssonntagssfahrverbot, zonntagzfahrverbot, sonntagsfahrveerbot, sonntaagsfaahrverbot, soonntagsfahrverboot, sonntagsfahrrverrbot, sonnttagsfahrverbott, sonntagsffahrverbot, sonntaggsfahrverbot, sonntagsfahhrverbot, sonntagsfahrvverbot, sonntagsfahrverbbot, sontagsfahrverbot, sonnnntagsfahrverbot, sommtagsfahrverbot, sonntagsphahrverbot, onntagsfahrverbot, sonntagsfahrverbo, feiertagssfahrverbot, fieertagsfahrverbot, feeirtagsfahrverbot, feiertagzfahrverbot, feeieertagsfahrveerbot, feiertaagsfaahrverbot, feiiertagsfahrverbot, feiertagsfahrverboot, feierrtagsfahrrverrbot, feierttagsfahrverbott, ffeiertagsffahrverbot, feiertaggsfahrverbot, feiertagsfahhrverbot, feiertagsfahrvverbot, feiertagsfahrverbbot, pheiertagsphahrverbot, eiertagsfahrverbot, feiertagsfahrverbo
Feiertage im Sinne dieses Absatzes sind:
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
- Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
- Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
- Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
- 1. und 2. Weihnachtstag (25. und 26. Dezember)
Der Märkischer Kreis ist nur für folgende Städte im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
- Schriftlicher Antrag
- Nachweis über die Erforderlichkeit des Transportes während der Verbotszeit mit dem beantragten Transportmittel ( Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers )
- Bei beantragter Dauerausnahmegenehmigung einen Nachweis über die Erforderlichkeit einer regelmäßigen Beförderung während der Verbotszeit, z.B. eine Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
Je Fahrzeug/Je Sonntag 40,00 €
Dauerausnahme 200,00 €
Ca. 1 Woche