99036009069011
Zuteilung von Wechselkennzeichen
Ab dem 01.07.2012 können je 2 Fahrzeuge der Klassen M1, O1 und L sowie Oldtimer ein Wechselkennzeichen erhalten.
Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen
Klasse O1: Anhänger bis 750 kg Leermasse
Klasse L: Krafträder,
- dreirädrige Kraftfahrzeuge und
- vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne
- Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten
- Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor,
- dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen
- Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt,
- oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil, welches jeweils vor Antritt der Fahrt an das Fahrzeug, welches gefahren werden soll, zu montieren ist und einem fahrzeuggebundenen Teil, der am Fahrzeug verbleibt.
Die Voraussetzungen sind:
- Die Kennzeichen dürfen nur für zwei zulassungspflichtige oder zulassungsfreie Fahrzeuge oder Anhänger derselben Fahrzeugklasse genutzt werden.
- Die Kfz-Versicherung muss der Zuteilung des Wechselkennzeichens n der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zugestimmt haben. Ggf. muss eine neue eVB vorgelegt werden.
- Beide Fahrzeuge müssen auf den gleichen Fahrzeughalter zugelassen sein.
- Beide Fahrzeuge müssen Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen haben. Ein PKW mit einem einzeiligen hinterem Schild darf z.B. nicht mit einem PKW mit zweizeiligem hinteren Schild kombiniert werden.
- Bei Anhängern ist ein Wechselkennzeichen nur möglich, wenn der Anhänger bisher ein zweizeiliges Kennzeichen hat.
Es bleiben beide Fahrzeuge / Anhänger kfz.-steuer- und versicherungspflichtig. Beide Fahrzeuge erhalten je eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einen Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Für beide Fahrzeuge werden eigene Erkennungsnummern (Kennzeichen) vergeben, welche bis auf die letzte Stelle gleich lauten muss (z.B. Fahrzeug 1: MK-AA101 & Fahrzeug 2: MK-AA103).
Die Kennzeichenschilder bestehen aus einem gemeinsamen Teil (hier im Beispiel MK-AA10) und fahrzeuggebundenen Teil (hier im Beispiel 1 & 3).
Der fahrzeuggebundene Teil soll dauerhaft am Fahrzeug montiert bleiben, der gemeinsame Teil muss vor jeder Fahrt an das entsprechende Fahrzeug montiert werden.
Die Kombination von Wechselkennzeichen mit Saison- oder grünen Kennzeichen ist nicht möglich.
Wechselkennzeichen, Saisonkennzeichen, Anmeldung, Zulassung, Auto zulassen, Kfz zulassen, Auto anmelden, Kfz anmelden, Kfz ummelden, Anmeldung Kfz, Kfz Anmeldung, Kfz Zulassung, Auto zulassen, Fahrzeug, Auto, Zulassungsstelle, Strassenverkehrsamt, Straßenverkehrsamt, Strassenverkehrsbehörde, Straßenverkehrsbehörde
wechsselkennzeichen, wechselkennziechen, wechselckennzeichen, wechselcennzeichen, wekhselkennzeikhen, ewchselkennzeichen, wechseklennzeichen, wechselkennseichen, wechzelkennzeichen, wehcselkennzeihcen, weechseelkeennzeeicheen, wechselkennzeiichen, wwechselkennzeichen, wechselkennzzeichen, wechhselkennzeichhen, wechselkkennzeichen, wechsellkennzeichen, wecchselkennzeicchen, wechselkenzeichen, wechselkennnnzeichenn, wechselkemmzeichem, echselkennzeichen, wechselkennzeiche, ssaissonkennzeichen, saisonkennziechen, saisonckennzeichen, saisoncennzeichen, saisonkennzeikhen, saisonkennseichen, zaizonkennzeichen, siasonkennzeichen, saisonkennzeihcen, saisonkeennzeeicheen, saaisonkennzeichen, saiisonkennzeiichen, saisoonkennzeichen, saisonkennzzeichen, saisonkennzeichhen, saisonkkennzeichen, saisonkennzeicchen, saisonkenzeichen, saisonnkennnnzeichenn, saisomkemmzeichem, aisonkennzeichen, saisonkennzeiche, anmeeldung, aanmeldung, anmelduung, anmelddung, anmeldungg, anmelldung, annmeldunng, anmmeldung, ammeldumg, anneldung, amneldung, anmeldnug, nmeldung, anmeldun, zulassssung, zulasung, zulaßung, sulassung, zulazzung, zulaassung, zuulassuung, zzulassung, zulassungg, zullassung, zulassunng, zulassumg, zulassnug, ulassung, zulassun, auto zulassssen, auto zulasen, auto zulaßen, auto sulassen, auto zulazzen, uato zulassen, auto zulasseen, aauto zulaassen, autoo zulassen, auuto zuulassen, autto zulassen, auto zzulassen, auto zullassen, auto zulassenn, auto zulassem, uto zulassen, auto zulasse, kfz zulassssen, kfz zulasen, kfz zulaßen, ckfz zulassen, cfz zulassen, kfs sulassen, kfz zulazzen, kfz zulasseen, kfz zulaassen, kfz zuulassen, kfzz zzulassen, kffz zulassen, kkfz zulassen, kfz zullassen, kfz zulassenn, kfz zulassem, kphz zulassen, fz zulassen, kfz zulasse, uato anmelden, auto anmeeldeen, aauto aanmelden, autoo anmelden, auuto anmelden, autto anmelden, auto anmeldden, auto anmellden, auto annmeldenn, auto anmmelden, auto ammeldem, auto annelden, auto amnelden, uto anmelden, auto anmelde, uato ummelden, auto ummeeldeen, aauto ummelden, autoo ummelden, auuto uummelden, autto ummelden, auto ummeldden, auto ummellden, auto ummeldenn, auto umelden, auto ummmmelden, auto ummeldem, auto unnelden, uto ummelden, auto ummelde, ckfz anmelden, cfz anmelden, kfs anmelden, kfz anmeeldeen, kfz aanmelden, kfzz anmelden, kfz anmeldden, kffz anmelden, kkfz anmelden, kfz anmellden, kfz annmeldenn, kfz anmmelden, kfz ammeldem, kfz annelden, kfz amnelden, kphz anmelden, fz anmelden, kfz anmelde, ckfz ummelden, cfz ummelden, kfs ummelden, kfz ummeeldeen, kfz uummelden, kfzz ummelden, kfz ummeldden, kffz ummelden, kkfz ummelden, kfz ummellden, kfz ummeldenn, kfz umelden, kfz ummmmelden, kfz ummeldem, kfz unnelden, kphz ummelden, fz ummelden, kfz ummelde, anmeldung ckfz, anmeldung cfz, anmeldung kfs, anmeeldung kfz, aanmeldung kfz, anmelduung kfz, anmeldung kfzz, anmelddung kfz, anmeldung kffz, anmeldungg kfz, anmeldung kkfz, anmelldung kfz, annmeldunng kfz, anmmeldung kfz, ammeldumg kfz, anneldung kfz, amneldung kfz, anmeldnug kfz, anmeldung kphz, nmeldung kfz, anmeldung kf, ckfz anmeldung, cfz anmeldung, kfs anmeldung, kfz anmeeldung, kfz aanmeldung, kfz anmelduung, kfzz anmeldung, kfz anmelddung, kffz anmeldung, kfz anmeldungg, kkfz anmeldung, kfz anmelldung, kfz annmeldunng, kfz anmmeldung, kfz ammeldumg, kfz anneldung, kfz amneldung, kfz anmeldnug, kphz anmeldung, fz anmeldung, kfz anmeldun, kfz zulassssung, kfz zulasung, kfz zulaßung, ckfz zulassung, cfz zulassung, kfs sulassung, kfz zulazzung, kfz zulaassung, kfz zuulassuung, kfzz zzulassung, kffz zulassung, kfz zulassungg, kkfz zulassung, kfz zullassung, kfz zulassunng, kfz zulassumg, kfz zulassnug, kphz zulassung, fz zulassung, kfz zulassun, uato anmelden, auto anmeeldeen, aauto aanmelden, autoo anmelden, auuto anmelden, autto anmelden, auto anmeldden, auto anmellden, auto annmeldenn, auto anmmelden, auto ammeldem, auto annelden, auto amnelden, uto anmelden, auto anmelde, auto zulassssen, auto zulasen, auto zulaßen, auto sulassen, auto zulazzen, uato zulassen, auto zulasseen, aauto zulaassen, autoo zulassen, auuto zuulassen, autto zulassen, auto zzulassen, auto zullassen, auto zulassenn, auto zulassem, uto zulassen, auto zulasse, fahrseug, fahrzueg, fahrzeeug, faahrzeug, fahrzeuug, fahrrzeug, fahrzzeug, ffahrzeug, fahrzeugg, fahhrzeug, phahrzeug, ahrzeug, fahrzeu, sstrassssenverkehrssamt, strasenverkehrsamt, straßenverkehrsamt, strassenverckehrsamt, strassenvercehrsamt, ztrazzenverkehrzamt, tsrassenverkehrsamt, strasseenveerkeehrsamt, straassenverkehrsaamt, strrassenverrkehrrsamt, sttrassenverkehrsamtt, strassenverkehhrsamt, strassenverkkehrsamt, strassenvverkehrsamt, strassennverkehrsamt, strassenverkehrsammt, strassemverkehrsamt, strassenverkehrsant, trassenverkehrsamt, strassenverkehrsam, sstraßenverkehrssamt, strassenverkehrsamt, straßenverckehrsamt, straßenvercehrsamt, ztraßenverkehrzamt, tsraßenverkehrsamt, straßeenveerkeehrsamt, straaßenverkehrsaamt, strraßenverrkehrrsamt, sttraßenverkehrsamtt, straßenverkehhrsamt, straßenverkkehrsamt, straßenvverkehrsamt, straßennverkehrsamt, straßenverkehrsammt, straßemverkehrsamt, straßenverkehrsant, traßenverkehrsamt, straßenverkehrsam, sstrassssenverkehrssbehörde, strasenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehörde, strassenverckehrsbehörde, strassenvercehrsbehörde, ztrazzenverkehrzbehörde, tsrassenverkehrsbehörde, strasseenveerkeehrsbeehördee, straassenverkehrsbehörde, strrassenverrkehrrsbehörrde, sttrassenverkehrsbehörde, strassenverkehrsbehördde, strassenverkehhrsbehhörde, strassenverkkehrsbehörde, strassenvverkehrsbehörde, strassenverkehrsbbehörde, strassennverkehrsbehörde, strassemverkehrsbehörde, trassenverkehrsbehörde, strassenverkehrsbehörd, sstraßenverkehrssbehörde, strassenverkehrsbehörde, straßenverckehrsbehörde, straßenvercehrsbehörde, ztraßenverkehrzbehörde, tsraßenverkehrsbehörde, straßeenveerkeehrsbeehördee, straaßenverkehrsbehörde, strraßenverrkehrrsbehörrde, sttraßenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehördde, straßenverkehhrsbehhörde, straßenverkkehrsbehörde, straßenvverkehrsbehörde, straßenverkehrsbbehörde, straßennverkehrsbehörde, straßemverkehrsbehörde, traßenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehörd
Kfz - Wechselkennzeichen
Zuteilung von Wechselkennzeichen
Details einblenden
Ab dem 01.07.2012 können je 2 Fahrzeuge der Klassen M1, O1 und L sowie Oldtimer ein Wechselkennzeichen erhalten.
Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen
Klasse O1: Anhänger bis 750 kg Leermasse
Klasse L: Krafträder,
- dreirädrige Kraftfahrzeuge und
- vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne
- Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten
- Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor,
- dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen
- Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt,
- oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil, welches jeweils vor Antritt der Fahrt an das Fahrzeug, welches gefahren werden soll, zu montieren ist und einem fahrzeuggebundenen Teil, der am Fahrzeug verbleibt.
Die Voraussetzungen sind:
- Die Kennzeichen dürfen nur für zwei zulassungspflichtige oder zulassungsfreie Fahrzeuge oder Anhänger derselben Fahrzeugklasse genutzt werden.
- Die Kfz-Versicherung muss der Zuteilung des Wechselkennzeichens n der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zugestimmt haben. Ggf. muss eine neue eVB vorgelegt werden.
- Beide Fahrzeuge müssen auf den gleichen Fahrzeughalter zugelassen sein.
- Beide Fahrzeuge müssen Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen haben. Ein PKW mit einem einzeiligen hinterem Schild darf z.B. nicht mit einem PKW mit zweizeiligem hinteren Schild kombiniert werden.
- Bei Anhängern ist ein Wechselkennzeichen nur möglich, wenn der Anhänger bisher ein zweizeiliges Kennzeichen hat.
Es bleiben beide Fahrzeuge / Anhänger kfz.-steuer- und versicherungspflichtig. Beide Fahrzeuge erhalten je eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einen Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Für beide Fahrzeuge werden eigene Erkennungsnummern (Kennzeichen) vergeben, welche bis auf die letzte Stelle gleich lauten muss (z.B. Fahrzeug 1: MK-AA101 & Fahrzeug 2: MK-AA103).
Die Kennzeichenschilder bestehen aus einem gemeinsamen Teil (hier im Beispiel MK-AA10) und fahrzeuggebundenen Teil (hier im Beispiel 1 & 3).
Der fahrzeuggebundene Teil soll dauerhaft am Fahrzeug montiert bleiben, der gemeinsame Teil muss vor jeder Fahrt an das entsprechende Fahrzeug montiert werden.
Die Kombination von Wechselkennzeichen mit Saison- oder grünen Kennzeichen ist nicht möglich.
Notwendige Unterlagen
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Kennzeichenschilder
Kosten
Bearbeitungsdauer
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 03.11.2021