Seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 suchen ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Schutz in der Bundesrepublik Deutschland. Viele Schutzsuchende flüchten mit ihrem in der Ukraine zugelassenen Kraftfahrzeug. Dieses Kraftfahrzeug darf bis zu ein Jahr ohne deutsche Zulassung am Inlandsverkehr teilnehmen, soweit kein dauerhafter Standort begründet wird. Diese Jahresfrist endet derzeit in vielen Fällen.
Abweichend von dieser Vorschrift kann bei der Zulassungsbehörde eine Ausnahme von der Pflicht zur deutschen Inlandszulassung beantragt werden. Damit bleibt es bei der vorübergehenden Teilnahme auch dann, wenn das Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland ist. Auf den Nachweis der Haltereigenschaft kommt es nicht an.
Die Voraussetzungen sind:
Besitzerinnen oder Besitzer von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen,
1. sind als Flüchtlinge anerkannt,
2. erklären, nicht dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen,
3. verfügen über Zulassungspapiere, die zum internationalen Verkehr berechtigen,
4. weisen eine gültige Kfz-Versicherung nach und
5. legen einen Nachweis über eine gültige Sicherheitsuntersuchung vor.