99036009036001, 99036009036003
Erteilung eines neuen Kennzeichens für gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder
Wenn Sie ein Kennzeichenschild verlieren oder dieses gestohlen wird, muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt und polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben.
Das eventuell noch vorhandene zweite Schild wird durch das Bürgerbüro eingezogen oder entwertet.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
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Kfz - Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens
Erteilung eines neuen Kennzeichens für gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder
Details einblenden
Wenn Sie ein Kennzeichenschild verlieren oder dieses gestohlen wird, muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt und polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben.
Das eventuell noch vorhandene zweite Schild wird durch das Bürgerbüro eingezogen oder entwertet.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte (gültige) Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- noch vorhandenes (zweites) Kennzeichenschild
Bei verlorenen Kennzeichen:
- Vom Fahrzeughalter unterschriebene Versicherung an Eides Statt (Download)
- bei Firmenfahrzeugen: Nachweis der Vertretungsberechtigung, z.B. Handelsregisterauszug
Bei gestohlenem Kennzeichen:
Kosten
Bearbeitungsdauer
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 03.11.2021