99036010007000
Kfz - Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge
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Eine Neuzulassung liegt vor, wenn das Fahrzeug bisher noch nicht zugelassen war, auch keine Tageszulassung.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW und Wohnwagen) dürfen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie ein Reifendruckkontrollsystem besitzen.
Sofern das Fahrzeug dieses nicht hat, ist eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes erforderlich.
Diese kann nur der Fahrzeughersteller dort beantragen.
Ab dem 01.01.2017 dürfen Fahrzeuge mit Klimaanlagen mit einem Kältemittel dessen GWP (Treibhauspotenzial; englisch Global warming potential) über 150 liegt, nicht mehr als Neufahrzeuge zugelassen werden.
Für Lagerfahrzeuge besteht die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt, welche durch den Fahrzeughersteller oder –händler dort beantragt werden kann.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer - ab 30.01.2014 SEPA Lastschriftmandat
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
- Formular : „Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige“
- Das SEPA-Mandat muss vom Kontoinhaber und vom Halter unterschrieben werden. Ist der minderjährige Halter 0-6 Jahre alt, unterschreiben die Eltern, ab 7 Jahren unterschreibt das Kind selbst.
- ab 27,60 Euro
- 10,20 Euro zusätzlich bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!