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Führerschein - Internationaler Führerschein
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Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem EU-Kartenführerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er soll der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind Ihr Kraftfahrzeug zu führen.
Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen und einen Internationalen Führerschein beantragen, ist er erforderlich, zunächst den Umtausch dieses Führerschein in den EU-Kartenführerschein zu beantragen. Erst wenn dieser vorliegt, wird der Internationale Führerschein ausgestellt. Durch diesen Umtausch entstehen zusätzliche Kosten von 24,- Euro.
Der Internationale Führerschein ist für einige Staaten wie z.B. USA (je nach Bundesstaat) oder Kanada sinnvoll. Er ist in der Regel 3 Jahre gültig. Im Inland darf damit kein Fahrzeug geführt werden.
Es gibt zwei Versionen des Internationalen Führerscheins. Neben dem Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 gibt es eine weitere Version nach dem Pariser Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Diese ältere Version des Internationalen Führerscheins wird teilweise in denjenigen Ländern gefordert, welche dem internationalen Abkommen von 1968 nicht beigetreten sind. Dies sind (Angaben erfolgen ohne Gewähr): Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich).
Ob Sie tatsächlich im Ausland einen der beiden Internationalen Führerscheine benötigen, ist abhängig von den Gesetzen des betreffenden Landes. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung des Landes in Deutschland (z. B. Botschaft, Konsulat) oder bei den Automobilclubs zu informieren. Innerhalb der Europäischen Union ist ein Internationaler Führerschein nicht erforderlich.
Den Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 können Sie während der Öffnungszeiten in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises beantragen. Hierzu sprechen Sie bitte persönlich vor.
Für den Internationalen Führerschein dem Pariser Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab an den Telefonservice der Bürgerbüros unter 02351 / 966 6444.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- persönliches Erscheinen ist notwendig
Internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968: Sofort
Internationaler Führerschein nach dem Pariser Übereinkommen von 1926: Für diesen Internationalen Führerschein ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich hierzu vorab an den Telefonservice der Bürgerbüros.