Mitarbeitersuche

Ansprechpartner

Herr Uwe Laudert
02351 / 966-6232
02351 966886232
u.laudert@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Uwe Laudert

Zuständigkeit:
FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 068
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Herr Marcus Kaczka
02351 / 966-6471
02351 966886565
m.kaczka@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Marcus Kaczka

Zuständigkeit:
FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 066
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Großraumtransporte, Schwertransporte, GST, Erlaubnis, Ausnahmegenehmigung , Transportgenehmigung, § 29 Abs. 3 StVO, § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO, Beschilderung, Verkehrsführung, Umleitung, Großraum, Schwertransport, Transport, Schwer, Groß, Großraumtransport, Großtransport, GST, Verwaltungshelfer, BF4, Einweisung, Schulung, Streckeneinweisung, Streckenschulung,
großraumtranssporte, grossraumtransporte, großraumtransoprte, großraumtranzporte, großruamtransporte, großraumtransportee, großraaumtraansporte, grooßraumtranspoorte, großrauumtransporte, grroßrraumtrransporrte, großraumttransportte, großraumtranspporte, ggroßraumtransporte, großraumtrannsporte, großraummtransporte, großraumtramsporte, großrauntransporte, roßraumtransporte, großraumtransport, sschwertranssporte, skhwertransporte, schwertransoprte, schewrtransporte, zchwertranzporte, shcwertransporte, schweertransportee, schwertraansporte, schwertranspoorte, schwwertransporte, schwerrtrransporrte, schwerttransportte, schwertranspporte, schhwertransporte, scchwertransporte, schwertrannsporte, schwertramsporte, chwertransporte, schwertransport, gsst, gzt, gts, gstt, ggst, st, gs, erlaubniss, erlaubniz, erluabnis, eerlaubnis, erlaaubnis, erlaubniis, erlauubnis, errlaubnis, erllaubnis, erlaubbnis, erlaubnnis, erlaubmis, erlaubins, rlaubnis, erlaubni, aussnahmegenehmigung, auznahmegenehmigung, uasnahmegenehmigung, ausnahmeegeeneehmigung, aausnaahmegenehmigung, ausnahmegenehmiigung, auusnahmegenehmiguung, ausnahmeggenehmiggungg, ausnahhmegenehhmigung, ausnnahmegennehmigunng, ausnahmmegenehmmigung, ausmahmegemehmigumg, ausnahnegenehnigung, ausnahmegenehmignug, ausnahmegenehimgung, usnahmegenehmigung, ausnahmegenehmigun, transsportgenehmigung, transoprtgenehmigung, tranzportgenehmigung, transportgeeneehmigung, traansportgenehmigung, transportgenehmiigung, transpoortgenehmigung, transportgenehmiguung, trransporrtgenehmigung, ttransporttgenehmigung, transpportgenehmigung, transportggenehmiggungg, transportgenehhmigung, trannsportgennehmigunng, transportgenehmmigung, tramsportgemehmigumg, transportgenehnigung, transportgenehmignug, transportgenehimgung, ransportgenehmigung, transportgenehmigun

Großraum- und Schwertransporte - Genehmigung zur Durchführung

Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 und/oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO bei Durchführung von Großraum- und / oder Schwertransporten mit überhöhten Abmessungen und / oder Gewichten.

Kontakt: fd36-gst@maerkischer-kreis.de

Verfahren:

  1. Antrag (siehe Notwendige Unterlagen)
  2. Nach Erhalt einer Genehmigung mit der Auflage privater Begleitung ist noch die Verpflichtung und Streckeneinweisung der Verwaltungshelfer notwendig. (siehe dazu Verpflichtung und Schulung von Verwaltungshelfern)

Verpflichtung und Schulung von Verwaltungshelfer

Verpflichtung und Schulung von Verwaltungshelfern finden für den gesamten Märkischen Kreis ausschließlich nach Terminvergabe mit Herrn Neumann im Kreishaus Lüdenscheid statt. Schulungen sind nur mit gültigem Bescheid und bei Vorliegen einer verkehrsrechtlichen Anordnung im jeweiligen Bereich möglich. Dabei soll das Begleitunternehmen direkt einen Termin mit der Straßenverkehrsbehörde ausmachen. Verwaltungshelfer müssen persönlich zur Verpflichtung/Streckeneinweisung erscheinen. Multiplikatorschulungen sind nicht möglich.

Die zu verpflichtenden Verwaltungshelfer sind vorab zu benennen. Folgende Unterlagen sind mit einzureichen: Personalausweis, Führerschein, BF3-Nachweis, Haftpflichtversicherung, Es ist Grundvoraussetzung, dass die Verwaltungshelfer der deutschen Sprache mächtig sind.

Anfragen zur Schulung richten Sie an: fd36-gst@maerkischer-kreis.de

Für eine Schulung muss mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Werktagen gerechnet werden.

Details einblenden

Notwendige Unterlagen

  • Haftungserklärung
  • Bei einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO zusätzlich die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
    • Nachweis: Wenn es sich um einen Verkehr über einen Fahrtweg von mehr als 250 km handelt, hat der Antragsteller nachzuweisen:
      1. Eine Schienenbeförderung oder eine gebrochene Beförderung Schiene / Straße ist nicht möglich oder würde unzumutbare Mehrkosten verursachen, wenn nach Nummer V.4 VwV zu § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 ein Anhörverfahren vorgeschrieben ist und eine Gesamtbreite von 4,20 m oder eine Gesamthöhe von 4,80 m (jeweils von Fahrzeug und Ladung) nicht überschritten wird.
      2. Eine Beförderung auf dem Wasser oder eine gebrochene Beförderung Wasser / Straße ist nicht möglich oder würde unzumutbare Mehrkosten verursachen, wenn eine Gesamtbreite von 4,20 m oder eine Gesamthöhe von 4,80 m (jeweils von Fahrzeug und Ladung) oder eine Gesamtmasse von 72 t überschritten wird.
  • Bei Erlaubnis nach §29 Abs. 3: Baugleichheitsbescheinigung bei Beantragung mehrere Fahrzeugkombinationen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sowie Art und Umfang der Genehmigung (Laufzeit, Entfernung...)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang des Antrages  ( Streckenanzahl ... )

Formulare & Broschüren 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Zusätzlich Donnerstag: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Zuletzt aktualisiert am: 01.08.2022