059620000000
Ausstellen einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 3,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG).
Wer grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 2,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009).
Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland können ihre Marktzugangsberechtigung auch über eine Gemeinschaftslizenz nachweisen. Mit der Gemeinschaftslizenz können also auch innerdeutsche Transporte durchgeführt werden.
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Spediteur
Transport
Marktzugang
3,5 Tonnen
Kabotage
Eigenkapital
Binnentransport
Fernverkehr
Fernfahrer
Kraftverkehrsunternehmer
Werkverkehr
Mobilitätspaket I
Road Package
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Güterkraftverkehr - gewerblich
Ausstellen einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr
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Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 3,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG).
Wer grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 2,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009).
Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland können ihre Marktzugangsberechtigung auch über eine Gemeinschaftslizenz nachweisen. Mit der Gemeinschaftslizenz können also auch innerdeutsche Transporte durchgeführt werden.
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Kosten
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Zuletzt aktualisiert am: 25.09.2023