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Nach erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im vollen Umfang zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen, die zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren gestellt werden müssen.
Sofern sich Zweifel an Ihrer Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist beispielsweise in den folgenden Fällen erforderlich :
- Bei wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis
- Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten
- Bei einer Trunkenheitsfahrt ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss
- Bei einer Suchterkrankung (Arzneimittel, Drogen)
- Beim Entzug wegen Erreichens von 8 Punkten oder mehr im Verkehrszentralregister
- Bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential
Gerade in solchen Fällen ist eine rechtzeitige Antragstellung ( ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist ) ratsam.
Die Kosten für das Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen.
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Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung
Nach erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im vollen Umfang zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen, die zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren gestellt werden müssen.
Details einblenden
Sofern sich Zweifel an Ihrer Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist beispielsweise in den folgenden Fällen erforderlich :
- Bei wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis
- Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten
- Bei einer Trunkenheitsfahrt ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss
- Bei einer Suchterkrankung (Arzneimittel, Drogen)
- Beim Entzug wegen Erreichens von 8 Punkten oder mehr im Verkehrszentralregister
- Bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential
Gerade in solchen Fällen ist eine rechtzeitige Antragstellung ( ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist ) ratsam.
Die Kosten für das Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen.
Notwendige Unterlagen
Antragstellung zur Zeit unter diesem Link möglich!
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Auf telefonische Anfrage kann der Antrag als PDF/Dokument zugemailt/zugeschickt werden.
Zeitpunkt : ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm )
- Zusätzlich für die Klassen A, A1, B, BE, L, M, und T
- Sehtestbescheinigung ( 2 Jahre gültig )
- Nachweis über Unterweisung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- augenärztliches Gutachten ( 2 Jahre gültig )
- Nachweis über Ausbildung in "Erster Hilfe"
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Muster gemäß Anlage 5 Abs.1 zu § 11 Abs.9 FeV durch einen Arzt Ihrer Wahl
- nur für die Klasse D1, D1E, D, DE ein Reaktionsgutachten gemäß Anlage 5 Abs.2 zu § 11 Abs.9 FeV
Kosten
Gebührenrahmen 80 - 220 €
(Festsetzung der Gebühr nach Aufwand)
Bearbeitungsdauer
je nach Sachlage zwischen 4-10 Wochen
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 02.06.2023