99108048049002, 99108048020002,
Zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Busse und Kleinbusse (Führerscheinklassen D1, D, D1E, DE) müssen Anträge über die Fahrschulen oder direkt beim Märkischen Kreis gestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung ist abhängig vom Nachnamen des Antragstellers. Diese sind bei den Ansprechpartnern unter Details aufgeführt.
autofahren, Strassenverkehrsamt, Straßenverkehrsamt, Strassenverkehrsbehörde, Straßenverkehrsbehörde, Busführerschein
uatofahren, autofahreen, aautofaahren, autoofahren, auutofahren, autofahrren, auttofahren, autoffahren, autofahhren, autofahrenn, autofahrem, autophahren, utofahren, autofahre, sstrassssenverkehrssamt, strasenverkehrsamt, straßenverkehrsamt, strassenverckehrsamt, strassenvercehrsamt, ztrazzenverkehrzamt, tsrassenverkehrsamt, strasseenveerkeehrsamt, straassenverkehrsaamt, strrassenverrkehrrsamt, sttrassenverkehrsamtt, strassenverkehhrsamt, strassenverkkehrsamt, strassenvverkehrsamt, strassennverkehrsamt, strassenverkehrsammt, strassemverkehrsamt, strassenverkehrsant, trassenverkehrsamt, strassenverkehrsam, straßenverckehrsamt, straßenvercehrsamt, ztraßenverkehrzamt, tsraßenverkehrsamt, straßeenveerkeehrsamt, straaßenverkehrsaamt, strraßenverrkehrrsamt, sttraßenverkehrsamtt, straßenverkehhrsamt, straßenverkkehrsamt, straßenvverkehrsamt, straßennverkehrsamt, straßenverkehrsammt, straßemverkehrsamt, straßenverkehrsant, traßenverkehrsamt, straßenverkehrsam, sstrassssenverkehrssbehörde, strasenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehörde, strassenverckehrsbehörde, strassenvercehrsbehörde, ztrazzenverkehrzbehörde, tsrassenverkehrsbehörde, strasseenveerkeehrsbeehördee, straassenverkehrsbehörde, strrassenverrkehrrsbehörrde, sttrassenverkehrsbehörde, strassenverkehrsbehördde, strassenverkehhrsbehhörde, strassenverkkehrsbehörde, strassenvverkehrsbehörde, strassenverkehrsbbehörde, strassennverkehrsbehörde, strassemverkehrsbehörde, trassenverkehrsbehörde, strassenverkehrsbehörd, sstraßenverkehrssbehörde, strassenverkehrsbehörde, straßenverckehrsbehörde, straßenvercehrsbehörde, ztraßenverkehrzbehörde, tsraßenverkehrsbehörde, straßeenveerkeehrsbeehördee, straaßenverkehrsbehörde, strraßenverrkehrrsbehörrde, sttraßenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehördde, straßenverkehhrsbehhörde, straßenverkkehrsbehörde, straßenvverkehrsbehörde, straßenverkehrsbbehörde, straßennverkehrsbehörde, straßemverkehrsbehörde, traßenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehörd
Führerschein - Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung nur Busführerschein
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Zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Busse und Kleinbusse (Führerscheinklassen D1, D, D1E, DE) müssen Anträge über die Fahrschulen oder direkt beim Märkischen Kreis gestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung ist abhängig vom Nachnamen des Antragstellers. Diese sind bei den Ansprechpartnern unter Details aufgeführt.
Notwendige Unterlagen
(nur im Original)
- aktuelles Passbild und persönliche Unterschrift = wird auf dem anliegenden Blatt des Antrags antrichtet
- ärztliches u. augenärztliches Gutachten (§11+12FeV) und Reaktionstest (Bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthilfelehrgang (Nur für Antragsteller ohne Vorbesitz von C,CE (bei Ersterteilung)
- Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation gemäß § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (bei Ersterteilung)
- Nachweis der Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG (bei Verlängerung)
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" - wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
Kosten
Bearbeitungsdauer
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Achtung!
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen nur in
Ausnahmefällen und nur Montags bis Mittwochs in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr Gebrauch zu machen (In der übrigen Zeit ist eine Telefonansage geschaltet).
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Zuletzt aktualisiert am: 18.01.2023