99108049012005,
Ein Ersatzführerschein wird anstelle eines verloren gegangenen oder gestohlenen Führerscheins ausgestellt.
Der Verlust des Führerscheins muss vom Führerscheininhaber im Bürgerbüro schriftlich erklärt oder mittels einer Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der deutschen Polizei nachgewiesen werden.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro kann bis zur Fertigstellung eines neuen Kartenführerscheins durch das Bürgerbüro eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Sie berechtigt allerdings nicht zum Fahren im Ausland.
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Führerschein - Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
Ein Ersatzführerschein wird anstelle eines verloren gegangenen oder gestohlenen Führerscheins ausgestellt.
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Der Verlust des Führerscheins muss vom Führerscheininhaber im Bürgerbüro schriftlich erklärt oder mittels einer Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der deutschen Polizei nachgewiesen werden.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro kann bis zur Fertigstellung eines neuen Kartenführerscheins durch das Bürgerbüro eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Sie berechtigt allerdings nicht zum Fahren im Ausland.
Notwendige Unterlagen
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro:
- persönliches Erscheinen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- biometrisches Passbild
- bei Diebstahl: Polizeibericht/Anzeige
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis und vor dem 01.01.1999 erworben wurde.
Möglichst per Fax oder E-Mail an das jeweilige Bürgerbüro
Lüdenscheid: - 02351/966-6277 – KKA-LD@maerkischer-kreis.de
Iserlohn: - 02371/966-8667 – KKA-IS@maerkischer-kreis.de
Bei postalischem Antrag:
- unterschriebenes Antragsformular inkl. Beiblatt mit Unterschrift und biometrischem Lichtbild (35 x 45 mm)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Kopie)
- unterschriebene Verlusterklärung oder bei Diebstahl: Polizeibericht/Anzeige
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis und vor dem 01.01.1999 erworben wurde.
Möglichst per Fax oder E-Mail an das jeweilige Bürgerbüro
Lüdenscheid: - 02351/966-6277 – KKA-LD@maerkischer-kreis.de
Iserlohn: - 02371/966-8667 – KKA-IS@maerkischer-kreis.de
Kosten
- 51,30 € (bei Ersatz für einen „neuen" EU-Kartenscheinen ab 19.01.2013)
- 66,60 € (bei Ersatz für einen „alten" Führerscheinen vor dem 19.01.2013)
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen
Bearbeitungsdauer
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 11.01.2023