99108047001002
Erteilen einer Fahrerlaubnis für Jugendliche ab 17 Jahren, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
- bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Jugendliche, Minderjährige, Strassenverkehrsamt, Straßenverkehrsamt, Strassenverkehrsbehörde, Straßenverkehrsbehörde
jugendlikhe, jugendlihce, jugeendlichee, jugendliiche, juugendliche, jugenddliche, juggendliche, jugendlichhe, jjugendliche, jugendlliche, jugendlicche, jugenndliche, jugemdliche, ugendliche, jugendlich, mindeerjährigee, miinderjähriige, minderrjährrige, mindderjährige, minderjährigge, minderjähhrige, minderjjährige, minnderjährige, mminderjährige, mimderjährige, ninderjährige, mniderjährige, imnderjährige, inderjährige, minderjährig, sstrassssenverkehrssamt, strasenverkehrsamt, straßenverkehrsamt, strassenverckehrsamt, strassenvercehrsamt, ztrazzenverkehrzamt, tsrassenverkehrsamt, strasseenveerkeehrsamt, straassenverkehrsaamt, strrassenverrkehrrsamt, sttrassenverkehrsamtt, strassenverkehhrsamt, strassenverkkehrsamt, strassenvverkehrsamt, strassennverkehrsamt, strassenverkehrsammt, strassemverkehrsamt, strassenverkehrsant, trassenverkehrsamt, strassenverkehrsam, straßenverckehrsamt, straßenvercehrsamt, ztraßenverkehrzamt, tsraßenverkehrsamt, straßeenveerkeehrsamt, straaßenverkehrsaamt, strraßenverrkehrrsamt, sttraßenverkehrsamtt, straßenverkehhrsamt, straßenverkkehrsamt, straßenvverkehrsamt, straßennverkehrsamt, straßenverkehrsammt, straßemverkehrsamt, straßenverkehrsant, traßenverkehrsamt, straßenverkehrsam, sstrassssenverkehrssbehörde, strasenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehörde, strassenverckehrsbehörde, strassenvercehrsbehörde, ztrazzenverkehrzbehörde, tsrassenverkehrsbehörde, strasseenveerkeehrsbeehördee, straassenverkehrsbehörde, strrassenverrkehrrsbehörrde, sttrassenverkehrsbehörde, strassenverkehrsbehördde, strassenverkehhrsbehhörde, strassenverkkehrsbehörde, strassenvverkehrsbehörde, strassenverkehrsbbehörde, strassennverkehrsbehörde, strassemverkehrsbehörde, trassenverkehrsbehörde, strassenverkehrsbehörd, sstraßenverkehrssbehörde, strassenverkehrsbehörde, straßenverckehrsbehörde, straßenvercehrsbehörde, ztraßenverkehrzbehörde, tsraßenverkehrsbehörde, straßeenveerkeehrsbeehördee, straaßenverkehrsbehörde, strraßenverrkehrrsbehörrde, sttraßenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehördde, straßenverkehhrsbehhörde, straßenverkkehrsbehörde, straßenvverkehrsbehörde, straßenverkehrsbbehörde, straßennverkehrsbehörde, straßemverkehrsbehörde, traßenverkehrsbehörde, straßenverkehrsbehörd
Führerschein - Fahren ab 17 mit Begleitung
Erteilen einer Fahrerlaubnis für Jugendliche ab 17 Jahren, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
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Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
- bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Notwendige Unterlagen
- persönliches Erscheinen
- Fahrschulanmeldung
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung.
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
Kosten
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 61,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Bearbeitungsdauer
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 06.04.2023