99108025000000, 99108025001000
Gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO kann man von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheisgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes mit einer Ausnahmegenehmigung befreit werden.
Der Märkische Kreis ist nur für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Die Bewohner der anderen Kommunen wenden sich bitte an ihr Rathaus.
Die Ausnahmegenehmigung wird maximal für zwei Jahre erteilt. Sie gilt Bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
Sicherheitsgurt, Schutzhelm, Ausnahmegenehmigung, Gurtbefreiung
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Sicherheitsgurt/Schutzhelm - Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtpflicht/Helmpflicht
Gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO kann man von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheisgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes mit einer Ausnahmegenehmigung befreit werden.
Der Märkische Kreis ist nur für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Die Bewohner der anderen Kommunen wenden sich bitte an ihr Rathaus.
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Die Ausnahmegenehmigung wird maximal für zwei Jahre erteilt. Sie gilt Bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
Notwendige Unterlagen
- Schriftlicher formloser Antrag
- Attest eines Arztes, indem bescheinigt wird, dass der Antragsteller von der
Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht befreit werden muss.
Kosten
Bearbeitungsdauer
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 30.08.2021