Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle oder Absperrung eingerichtet, muss dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt werden.
Wenn beispielsweise ein Kanalhausanschluss hergestellt oder ein Container oder ein Kran im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden soll, muss dieses Arbeitsvorhaben dem Märkischen Kreis mitgeteilt werden.
Wenn keine Bedenken bestehen wird eine verkehrsbehördliche Anordnung ausgestellt. Hier wird genau festgelegt, in welchem Umfang der öffentliche Verkehrsraum genutzt werden darf und wie die Baustelle abzusichern ist, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
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Arbeitsvorhaben an öffentlichen Strassen
Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle oder Absperrung eingerichtet, muss dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt werden.
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Wenn beispielsweise ein Kanalhausanschluss hergestellt oder ein Container oder ein Kran im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden soll, muss dieses Arbeitsvorhaben dem Märkischen Kreis mitgeteilt werden.
Wenn keine Bedenken bestehen wird eine verkehrsbehördliche Anordnung ausgestellt. Hier wird genau festgelegt, in welchem Umfang der öffentliche Verkehrsraum genutzt werden darf und wie die Baustelle abzusichern ist, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- ggfs. Verkehrszeichenplan
Kosten
Die Grundgebühr beträgt 38,- €.
Je nach Aufwand und Zeitrahmen maximaler Gebührensatz 767,-€
Bearbeitungsdauer
mindestens 6 Werktage vor Baubeginn
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 02.05.2022