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Kartenführerschein, EU-Führerschein, neuer Führerschein

Führerschein - Umtausch in den EU-Führerschein

Ausgabe von Führerscheinen

Am 19.01.2013 haben sich die Karten-Führerscheine hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes geändert. Die neuen Kartenführerscheine sind für 15 Jahre befristet (siehe Feld 4b auf der Vorderseite).
Wer einen älteren Führerschein besitzt, ist verpflichtet diesen in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Hierzu hat der Bundesrat verschiedene Fristen festgelegt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grau, rosa, DDR):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025



II. Karten-Führerscheine,
die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033


III. Führerscheininhaber/-innen, die vor 1953 geboren wurden:
Alle Personen, deren Geburtsjahr vor dem 1953 liegt, müssen den Führerschein erst zum 19.01.2033 umgetauscht haben, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben.

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Notwendige Unterlagen

Bei persönlicher Antragstellung:

    • persönliches Erscheinen
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bisheriger grauer, rosa, DDR- oder EU-Kartenführerschein
    • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
    • Nachweis über eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (nur bei einem Antrag auf Klasse T)
    • Bei Führerscheinen vor dem 01.01.1999: Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis erworben wurde.

Möglichst per Fax an das jeweilige Bürgerbüro:
Lüdenscheid - 02351/966-6277
Iserlohn - 02371/966-8667

Kosten

30,40 Euro

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)

Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 11.01.2023