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Herr Haber
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02351 966886939
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Zuständigkeit: Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl
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Kreishaus Lüdenscheid
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58509 Lüdenscheid
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Dienstag:08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch:08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Donnerstag:08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Freitag:08.00 - 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)


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Herr Sengsmann
02371 / 966-8627
02371 966888627
j.sengsmann@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade
FD 33 - Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
Griesenbraucker Str. 6
58640 Iserlohn
Gabelstapler, Stapler

Gabelstapler - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Stapler

Details einblenden

Notwendige Unterlagen

Voraussetzungen zur erstmaligen Erlangung einer Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO mit folgenden Angaben:

  1. Name und Anschrift des Antragstellers
    • Bezeichnung des betreffenden Fahrzeugs
    • Begründung zum Antrag, weshalb eine Ausnahme notwendig ist
    • Angaben zur Geltungsdauer und zum Geltungsbereich
    • Lageplan mit eingezeichneter Wegstrecke
  2. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 StVZO („Vollabnahme“; im Original) oder vollständige Kopie der Betriebserlaubnis (Gutachten gemäß § 18 Abs. 5 Ziffer 2 StVZO (alt) bzw. § 4 Abs. 1 FZV (neu) i.V.m. § 21 StVZO)
  3. Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (im Original) aus dem die erforderlichen Ausnahmen, die Eignung des Fahrzeugs und die im Interesse der Verkehrssicherheit für erforderlich gehaltenen Auflagen und Bedingungen hervorgehen.
  4. Gültige Genehmigung nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für den Betrieb des Staplers auf der entsprechenden Straße. Diese ist gesondert beim Fachdienst Verkehrssicherung /-lenkung des Märkischen Kreises zu beantragen.


Voraussetzungen zur Verlängerung oder Neuerteilung einer Ausnahmegenehmigung

  1. Antrag auf erneute Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO (siehe oben)
  2. Vollständige Kopie der Betriebserlaubnis (Gutachten gemäß § 18 Abs. 5 Ziffer 2 StVZO / § 4 Abs. 1 FZV i.V.m. § 21 StVZO)
  3. Gültige Genehmigung nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für den Betrieb des Staplers auf der entsprechenden Straße. Diese ist gesondert beim Fachdienst Verkehrssicherung /-lenkung des Märkischen Kreises zu beantragen.

Kosten

219,50 Euro

Bearbeitungsdauer

ca. 6 Wochen
Zuletzt aktualisiert am: 01.07.2021