99084011000000
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Führerschein - Personenbeförderungsschein
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Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
- Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Achtung!
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen nur in
Ausnahmefällen und nur Montags bis Mittwochs in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr Gebrauch zu machen (In der übrigen Zeit ist eine Telefonansage geschaltet).
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.