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SG 782 - Finanzielle Hilfen
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Ambulante Pflege, Pflegedienste, Investitionskostenzuschüsse, Investitionskosten

Pflege - Investitionskosten für ambulante Pflegedienste

Zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen im Märkischen Kreis können für die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind, eine Förderung beantragen.

Die Investitionskostenpauschale wird auf Antrag für das gesamte Jahr jeweils zum 1. Juli an den Einrichtungsträger ausgezahlt.

Die Pauschale beträgt 2,15 Euro je Pflegestunde. Folgende Punkte sind bei der Antragstellung zu beachten:

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Notwendige Unterlagen

  • Antrag mit Unterschrift des Trägers oder eines vertretungsberechtigten Dritten (Nachweis der Vertretungsbefugnis in jedem Fall erforderlich)
  • Berechnung der mit den Pflegekassen abgerechneten Leistungen (Testat)
  • abgeschlossener Versorgungsvertrag gem. § 72 Absatz 1 SGB XI (bei neuen Pflegediensten)
  • abgeschlossene Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI (bei neuen Pflegediensten)

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 16.12.2022