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Frau Bas-Lund
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Zuständigkeit:
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.12
Berufliches Rehabilitierungsgesetz, Rehabilitierung
Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

Berufliche Nachteile auf Grund politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen durch die berufliche Rehabilitierung ausgeglichen werden. Sie können Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG beantragen.

Voraussetzungen:

Monatliche Ausgleichsleistungen in Höhe bis zu 240,00 € bzw. bei Rentnern bis zu 180,00 € erhalten auf Antrag Personen, die Verfolgte im Sinne des BerRehaG sind, deren festgestellte Verfolgungszeit entweder mehr als 3 Jahre beträgt oder bis zum 02.10.1990 angedauert hat. Bezieht der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, muss zwischen dem Beginn der Verfolgungszeit und dem Beginn der Rentenzahlung ein Zeitraum von mehr als 6 Jahren liegen und die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

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Notwendige Unterlagen

Alle Angaben im Antrag sind durch entsprechende Belege nachzuweisen (z.B. Personalausweis in Kopie, Meldebestätigung, Rehabilitierungsbescheinigung, Rentenbescheide bzw. Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate, Versicherungspolicen, Mietvertrag und Nebenkosten, besondere Belastungen etc.).

Die geforderten Angaben sind zur Bearbeitung des Antrages erforderlich. Gemäß §§ 60 ff. SGB I sind Sie verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben, die für die Gewährung der Ausgleichsleistung erforderlich sind.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

bis zu 6 Monate

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 10.11.2022