99015017000000, 99015017147000
Der Märkische Kreis übernimmt die Kosten für die Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes im Märkischen Kreis. Die Berechtigten erhalten auf Antrag eine Kostenzusage. Die Kostenzusage ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis gültig.
Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer außergewöhnlich schweren Gehbehinderung, die im Märkischen Kreises wohnen, kein eigenes Fahrzeug besitzen und aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Die Fahrten dürfen ausschließlich für private Anlässe genutzt werden, z. B. für den Besuch bei Freunden und Verwandten oder von sportlichen, geselligen und kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeit, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Rehabilitationsmaßnahmen, zu Therapien oder zur Behandlung ins Krankenhaus werden im Rahmen des Behindertenfahrdienstes nicht durchgeführt, weil dafür andere Sozialleistungsträger ggf. die Kosten übernehmen (z. B. Krankenversicherungen).
Mit dem Fahrdienst können bis zu 600 km im Jahr - in der Regel - kostenfrei gefahren werden. Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn die Notwendigkeit (Merkzeichen „B“) im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
Von der Zahlung eines Kostenbeitrags sind Menschen im Jahr 2023 befreit, wenn sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
- andere vergleichbare existenzsichernde Leistungen erhalten oder
- im Jahr 2021 ein Einkommen unter 2.037,00 € (brutto) monatlich hatten oder
- das Barvermögen weniger als 61.110,00 € beträgt oder
- Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe, z. B. Ambulant Betreutes Wohnen) durch den LWL beziehen.
Für verheiratete oder berufstätige Menschen gelten andere Einkommensgrenzen. Der Behindertenfahrdienst kann ggf. auch dann ohne die Zahlung eines Kostenbeitrags genutzt werden, wenn im Jahr 2021 ein höheres monatliches Bruttoeinkommen erzielt worden ist.
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Behindertenfahrdienst
Der Märkische Kreis übernimmt die Kosten für die Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes im Märkischen Kreis. Die Berechtigten erhalten auf Antrag eine Kostenzusage. Die Kostenzusage ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis gültig.
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Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer außergewöhnlich schweren Gehbehinderung, die im Märkischen Kreises wohnen, kein eigenes Fahrzeug besitzen und aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Die Fahrten dürfen ausschließlich für private Anlässe genutzt werden, z. B. für den Besuch bei Freunden und Verwandten oder von sportlichen, geselligen und kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeit, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Rehabilitationsmaßnahmen, zu Therapien oder zur Behandlung ins Krankenhaus werden im Rahmen des Behindertenfahrdienstes nicht durchgeführt, weil dafür andere Sozialleistungsträger ggf. die Kosten übernehmen (z. B. Krankenversicherungen).
Mit dem Fahrdienst können bis zu 600 km im Jahr - in der Regel - kostenfrei gefahren werden. Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn die Notwendigkeit (Merkzeichen „B“) im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
Von der Zahlung eines Kostenbeitrags sind Menschen im Jahr 2023 befreit, wenn sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
- andere vergleichbare existenzsichernde Leistungen erhalten oder
- im Jahr 2021 ein Einkommen unter 2.037,00 € (brutto) monatlich hatten oder
- das Barvermögen weniger als 61.110,00 € beträgt oder
- Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe, z. B. Ambulant Betreutes Wohnen) durch den LWL beziehen.
Für verheiratete oder berufstätige Menschen gelten andere Einkommensgrenzen. Der Behindertenfahrdienst kann ggf. auch dann ohne die Zahlung eines Kostenbeitrags genutzt werden, wenn im Jahr 2021 ein höheres monatliches Bruttoeinkommen erzielt worden ist.
Notwendige Unterlagen
Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen "aG"
vollständig ausgefüllter Antrag
Kosten
keine
Zuletzt aktualisiert am: 25.11.2022