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Schwerbehindertenausweis
Der Märkische Kreis führt das Feststellungsverfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch.
Seit dem 01.09.2014 werden die Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Die alten Papierausweise behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit.
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Ansprechpartner:
Telefonnummer: 02352 / 966 + Durchwahl
Zuständigkeit |
Mitarbeiter |
Durchwahl |
A |
Frau Konkol |
7212 |
B |
Frau Gallant |
7207
|
C |
Herr Rosenhöfel |
7219 |
D |
Frau Konkol |
7212 |
E |
Frau Konkol |
7212 |
F |
Herr Kneer |
7216 |
G |
Herr Schweichler |
7121 |
H |
Herr Losse |
7222 |
I |
Herr Losse |
7222 |
J |
Herr Losse |
7222 |
K |
Herr Schnittger |
7227 |
L |
Herr Schweichler |
7121 |
M |
Frau Siering |
7215 |
N |
Frau Siering |
7215 |
O |
Herr Schweichler |
7121 |
P |
Frau Alewelt |
7229 |
Q |
Frau Alewelt |
7229 |
R |
Frau Alewelt |
7229 |
S (ohne Sch) |
Frau Möllenhoff |
7208 |
Sch |
Herr Kneer |
7216 |
T |
Frau Möllenhoff |
7208 |
U |
Frau Siering |
7215 |
V |
Herr Rosenhöfel |
7219 |
W |
Herr Rosenhöfel |
7219 |
X |
Herr Rosenhöfel |
7219 |
Y |
Herr Losse |
7222 |
Z |
Frau Gallant |
7207 |
Im Feststellungsverfahren wird ermittelt,
- ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt,
- welcher Grad der Behinderung vorhanden ist und
- welche gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen gegeben sind (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis).
Im Feststellungsverfahren werden der Grad der Behinderung festgesetzt und sogenannte Merkzeichen zuerkannt.
Die wichtigsten Merkzeichen sind:
- G für erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt
- aG für außergewöhnlich gehbehindert (hierzu gehören Menschen, die ständig, auch für kurze Entfernungen, einen Rollstuhl nutzen müssen)
- B für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- H für hilflos
- Bl für blind
- Gl für gehörlos
Der Märkische Kreis stellt den entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden u.a. behandelnde Ärzte um Befundberichte gebeten und die medizinischen Unterlagen durch einen ärztlichen Gutachter beurteilt.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei ca. drei Monaten.
Verschlimmert sich die Behinderung, kann ein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt werden.
Bei Verlust des Ausweises ist eine schriftliche Verlustmeldung erforderlich und ein neues, auf der Rückseite mit dem Namen beschriftetes Passfoto.
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 20.01.2021