Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos bzw. ab 2012 mit einem Zinssatz von 1% ausgezahlt wurden, sind nach Ablauf von 5 Jahren mit einem Zinssatz von 6% jährlich zu verzinsen. Übersteigt das Gesamteinkommen der Darlehensnehmer/innen die in der Förderzusage genannten Einkommensgrenzen nicht, kann auf Antrag bei der NRW.BANK die Verzinsung auf die Dauer von 3 Jahren verringert werden.
Der Märkische Kreis ist für die Städte bzw. Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle zuständige Stelle für die Feststellung des Einkommens zum Antrag auf Zinssenkung.
Liegt Ihr Objekt in einem anderen Ort innerhalb des Märkischen Kreises, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.
In dem unten stehenden Formular "Wohnberechtigungsschein/Zinsbescheinigung - Antrag" bitte den Punkt "Begrenzung der Verzinsung von Landesmitteln" ankreuzen.