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Mietwohnraumförderung
Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
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Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:
- Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
- Miet-Einfamilienhäuser
- Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
- Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
- Pflegewohnplätze
Gefördert werden insbesondere
- Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
- Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
- Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
Notwendige Unterlagen
Kosten
0,4% des bewilligten Darlehens
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 24.05.2022
99116004027003
Mietwohnraumförderung
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Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:
- Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
- Miet-Einfamilienhäuser
- Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
- Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
- Pflegewohnplätze
Gefördert werden insbesondere
- Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
- Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
- Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
0,4% des bewilligten Darlehens
FD 22 - Wohnungswesen und Elterngeld
- Anschrift
-
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58509
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