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Beglaubigung von Dokumenten
Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Nicht möglich sind Beglaubigungen bei:
- Personenstandsrechtlichen Urkunden und Ausweise! Diese dürfen nur vom Standesamt bzw. Meldeamt beglaubigt werden.
- Urkunden im privaten Rechtsverkehr. Diese werden ggf. vom Notar beglaubigt.
- Unterschriften
- Urkunden zur Vorlage bei ausländischen Behörden. Zuständig ist hierfür die Bezirksregierung Arnsberg.
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Notwendige Unterlagen
Original des zu beglaubigenden Dokumentes
Kosten
2,- Euro je Dokument
0,15 Euro je Kopie (DIN A4)
0,30 Euro je Kopie (DIN A3)
Bearbeitungsdauer
sofort
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 03.11.2021